Bleaching – ein gewinnendes Lächeln durch Zahnaufhellung
Schöne, gleichmäßige Zähne optimieren den harmonischen Gesamteindruck eines Gesichtes. Verfärbte Zähne dagegen beeinträchtigen jedes noch so strahlende Lächeln. Die moderne Zahnheilkunde erlaubt es heute, der Natur ein wenig nachzuhelfen. Denn dank neuer Technologien und wissenschaftlicher Erkenntnisse kann dem Wunsch nach mehr Zahn – Ästhetik entgegengekommen werden. Mit unterschiedlichen Bleaching – Methoden können Zähne innerhalb kurzer Zeit wieder ihre natürliche frische Farbe erhalten oder um mehrere Stufen aufgehellt werden.
Warum werden Zähne „dunkel“?
Wenn sich Zähne farblich verändern, kann das mehrere Gründe haben: Äußere Zahnverfärbungen entstehen häufig durch Genuss- und Nahrungsmittel wie Nikotin, Tee, Kaffee oder Rotwein. Sie lassen sich in den meisten Fällen durch eine mehrmalige professionelle Zahnreinigung entfernen. Innere Zahnverfärbungen können bereits im Kindesalter entstehen. Sowohl Allgemeinerkrankungen als auch Zahnbildungsstörungen sowie bestimmte Medikamente, die Kindern während ihrer Zahnentwicklung zur Behandlung verabreicht wurden, können Zahnverfärbungen verursachen. Darüber hinaus können Farbveränderungen der Zähne durch Einlagerung von Blutabbauprodukten, infolge eines Schlages oder Stoßes, auf den Zahn auftreten. Auch nach einer Wurzelkanalbehandlung dunkeln Zähne in der Regel nach. Bevor Zähne gebleicht werden ist es daher nötig, dass von zahnmedizinischer Seite aus zunächst einmal die Ursache der Verfärbung festgestellt wird. Bestimmte Verfärbungen sind nämlich nicht durch Bleaching zu beheben, in manchen Fällen ist eine Versorgung mit Veneers oder Vollkeramikkronen sinnvoller.
Das Bleichen vitaler Zähne (Office Bleaching)
Falls nötig wird, vor der eigentlichen Bleaching – Behandlung, nochmals eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt. Dies dient dazu, den Zähnen von außen anhaftende Beläge und Farbstoffe zu entfernen und zu gewährleisten, so dass das Bleichgelee ungehindert in die Zahnhartsubstanz eindringen kann. Die eigentliche Aufhellung der Zähne erfolgt mittels eines hoch effizienten Spezialgelees. Da dieses Gelee auch das Zahnfleisch angreift, darf es nur vom Zahnarzt und speziell geschultem zahnärztlichen Personal angewandt werden. Zunächst wird hierbei ein geeigneter Wangen – und Lippenspreizer eingesetzt, der die umgebenden Gewebe vor Berührung mit dem Gelee schützt. Daraufhin erfolgt die Applikation eines speziellen lichthärtenden Schutzverbands auf das Zahnfleisch. Das Bleichgelee wird nun auf die zu bleichenden Zähne aufgetragen und mit einer Speziallampe aktiviert. Das vorläufige Ergebnis wird zusammen mit der Prophylaxeassistentin begutachtet. Wenn eine weitere Aufhellung erwünscht ist, wird dieser Bleichvorgang jeweils so lange wiederholt bis exakt der erwünschte Aufhellungsgrad erreicht ist. Erst wenn dies der Fall ist, werden Zahnfleischverband und Wangenspreizer entfernt, die Zähne gründlich von eventuellen Geleeresten gesäubert und daraufhin mittels eines desensibilisierenden Lacks geschützt.
Bei diesem Verfahren ist zu bedenken, dass zahnmedizinische Restaurationen wie Füllungen, Kronen und Brücken nicht mitgebleicht werden. Diese müssen ggf. nach dem Bleichen an die neue Zahnfarbe angepasst werden.
Das Bleichen devitaler Zähne
Sollen „tote“ Zähne gebleicht werden, wird eine chemisch wirksame Substanz in den inneren Hohlraum des Zahnes gelegt. Voraussetzung für ein derartiges Verfahren ist, dass der Wurzelkanal des verfärbten Zahnes eine dichte Wurzelfüllung aufweist. Um dies festzustellen, muss zunächst eine Röntgenaufnahme des entsprechenden Zahnes gefertigt werden. Vor dem eigentlichen Bleichvorgang, muss die vorhandene Wurzelfüllung mit einem zur Wurzelspitze hin dichten Füllmaterial („Unterfüllung“) abgedichtet werden. Das Zahnfleisch wird sodann durch das Anlegen eines speziellen zahnärztlichen Spanngummis (Kofferdam) geschützt. Daraufhin wird das hoch effiziente Bleichgelee in das Zahninnere eingebracht und für kurze Zeit mit einer Speziallampe aktiviert. Dieser Vorgang wird mehrmals hintereinander wiederholt. Abschließend wird der Zahninnenraum nochmals mit einer letzten Menge Bleichgelee beschickt und zur Mundhöhle hin dicht verschlossen. Das Gelee verbleibt nun für 1 – 2 Wochen im Zahn und kann so, zusätzlich zum Bleaching in der Praxis, seine aufhellende Wirkung entfalten („walking bleach – Verfahren“). Das oben beschriebene Vorgehen wird so lange wiederholt, bis sich der gewünschte Helligkeitsgrad des Zahnes eingestellt hat. Zum Schutz des Zahnes vor eventuell später auftretenden Frakturen und zur endgültigen ästhetischen Rekonstruktion, empfiehlt sich die abschließende Versorgung des Zahnes mit einem Stabilisierungsstift aus glasfaserverstärkter Keramik sowie einer dichten und widerstandsfähigen Füllung aus keramischer Kunststoffmasse.